Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14798
VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636 (https://dejure.org/2012,14798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.05.2012 - 6 CS 11.2636 (https://dejure.org/2012,14798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 6 CS 11.2636 (https://dejure.org/2012,14798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,14798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erneuerung mit Umgestaltung (Verkehrsberuhigung); Ortsstraße (Einrichtung); natürliche Betrachtungsweise; Straßenkategorie; unterschiedliche Verkehrsfunktion; Sondersatzung (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Erneuerung; Erneuerungsbedürftigkeit; übliche

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636
    Die übliche Nutzungszeit, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats hinsichtlich der Fahrbahn wie der Gehwege 20 bis 25 Jahre beträgt (vgl. BayVGH vom 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris ), ist bei der - nach den unbestrittenen Angaben der Antragsgegnerin - mehrere Jahrzehnte alten Straße spürbar überschritten.

    Die Antragsgegnerin durfte umso mehr von einem Erneuerungsbedarf ausgehen als die Straße durch die beabsichtigten Kanalarbeiten weiter verschlissen wird; denn ein Erneuerungsbedarf kann ohne Weiteres auch durch Kanalbauarbeiten ausgelöst werden, die zum "Lebensschicksal" einer Straße gehören (vgl. BayVGH vom 14.7.2010 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153

    Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung,

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636
    Voraussichtlich wird durch die Umgestaltungsmaßnahmen und die Änderung des Straßenquerschnitts zudem eine Verbesserung in verkehrstechnischer Hinsicht, nämlich die Verkehrsberuhigung und Stärkung des Fußgängerverkehrs erfolgen (vgl. zur beitragsfähigen Verbesserung auch durch Verkehrsberuhigung BayVGH vom 11.12.2003 - 6 B 99.1270 - juris ; vom 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597).

    Abgesehen davon, dass es gemäß Art. 5 Abs. 3 Satz 4 KAG solcher ergänzender Einzelsatzungen gerade nicht bedarf, käme sie nur in Betracht, wenn es um die Abrechnung eines Straßentyps geht, bei dem die in der Stammsatzung festgelegten Eigenbeteiligungen die nach der Möglichkeit der Inanspruchnahme zu bemessenden Vorteile für die Allgemeinheit verfehlen (vgl. BayVGH vom 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597).

  • VGH Bayern, 22.09.2009 - 6 ZB 08.788

    Ausbaubeitrag; Erneuerung; Vergleich mit ursprünglicher Anlage

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636
    Eine Erneuerung begnügt sich zwar mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Einrichtung, welcher durch den Gebrauch verschlechtert wurde, ohne dass damit zwangsläufig eine Verbesserung mit Blick auf die ursprüngliche Anlage verbunden sein muss (BayVGH vom 22.9.2009 - 6 ZB 08.788 - juris ).

    Bei der Sanierung einer älteren Straße kann eine Gemeinde die Straße auf den neuesten Stand der Straßenbautechnik bringen (vgl. BayVGH vom 22.9.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636
    Die Erhebung einer Vorauszahlung setzt mit Blick auf ihr Wesen als eine Zahlung, die vor Entstehung der endgültigen (sachlichen) Beitragspflicht "auf den Beitrag" und zur Verrechnung mit der endgültigen Beitragsschuld (vgl. Art. 5 Abs. 5 Satz 2 KAG) erbracht wird, weiter voraus, dass eine wirksame Beitragssatzung vorhanden ist und die Gemeinde alle weiteren, ihr obliegenden rechtlich relevanten Entscheidungen getroffen hat, die für die Bestimmbarkeit der Höhe der zukünftigen (endgültigen) Beitragsforderung erforderlich sind (vgl. BayVGH vom 1.6.2011 - 6 BV 10.2457 - BayVBl 2012, 206 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.02.2012 - 6 B 10.865

    Straßenausbaubeitrag; Verteilung des beitragsfähigen Aufwands; Gemeindeanteil;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636
    Bei der Einordnung einer Straße in die Kategorien der Ausbaubeitragssatzung ist ausgehend von den Definitionen der Satzung auf die Zweckbestimmung abzustellen, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt (vgl. im Einzelnen BayVGH vom 9.2.2012 - 6 B 10.865 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.07.2009 - 6 ZB 07.2228

    Ausbaubeitrag; Einrichtung; Einrichtungsbegriff; Ortsstraße; natürliche

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636
    In einer solchen Fallgestaltung handelt es sich ausbaubeitragsrechtlich um zwei selbständige Einrichtungen, auch wenn sie nach ihrem Erscheinungsbild als eine einzelne Anlage erscheinen (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH vom 31.7.2009 - 6 ZB 07.2228 - juris ; BayVGH vom 8.4.2010 - 6 ZB 09.2308 - juris ).
  • VGH Bayern, 08.04.2010 - 6 ZB 09.2308

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Einrichtung; Hauptstraße; Stichstraße;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636
    In einer solchen Fallgestaltung handelt es sich ausbaubeitragsrechtlich um zwei selbständige Einrichtungen, auch wenn sie nach ihrem Erscheinungsbild als eine einzelne Anlage erscheinen (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH vom 31.7.2009 - 6 ZB 07.2228 - juris ; BayVGH vom 8.4.2010 - 6 ZB 09.2308 - juris ).
  • VGH Bayern, 11.12.2003 - 6 B 99.1270
    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636
    Voraussichtlich wird durch die Umgestaltungsmaßnahmen und die Änderung des Straßenquerschnitts zudem eine Verbesserung in verkehrstechnischer Hinsicht, nämlich die Verkehrsberuhigung und Stärkung des Fußgängerverkehrs erfolgen (vgl. zur beitragsfähigen Verbesserung auch durch Verkehrsberuhigung BayVGH vom 11.12.2003 - 6 B 99.1270 - juris ; vom 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597).
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 6 ZB 07.812

    Ausbaubeitrag; Gehweg; Erneuerung; Grundstücksfläche; Tiefenbegrenzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636
    Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, den Eintritt der Funktionsunfähigkeit abzuwarten (BayVGH vom 27.7.2009 - 6 ZB 07.812 - juris ).
  • VGH Bayern, 01.12.2016 - 6 BV 16.856

    Erhebung von Straßenausbaubeitrag

    Das ist nur bei solchen Zuwendungen der Fall, die ihrer Zweckbestimmung nach nicht allein den Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand (vgl. Art. 5 Abs. 3 KAG und § 7 ABS) reduzieren, sondern - auch - den Beitragspflichtigen zugutekommen, also zugleich den Anliegeranteil senken sollen (vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2015 - 6 ZB 13.577 - juris Rn. 10; B. v. 23.5.2012 - 6 CS 11.2636 - juris - Rn. 20).
  • VG Würzburg, 15.05.2014 - W 3 K 12.1063

    Straßenausbaubeitrag; Erschließungsanlage W...straße in S...; Stichstraße I...;

    Bei einer solchen Fallgestaltung handelt es sich ausbaubeitragsrechtlich um zwei selbständige Einrichtungen, auch wenn sie nach ihrem Erscheinungsbild als eine einzelne Anlage erscheinen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2009 - 6 ZB 07.2228 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 6 ZB 09.2308 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 6 CS 11.2636 - juris Rn. 9).

    Abzustellen ist auf den insoweit maßgeblichen Zeitpunkt nach vollständiger Umsetzung des gemeindlichen Bauprogramms (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 6 CS 11.2636 - juris Rn. 16).

  • VG Würzburg, 28.11.2012 - W 2 K 11.643

    Kommunalabgaben; Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; F... Straße- Ortsstraße;

    Mit Beschluss vom 23. Mai 2012 wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Verfahren Az. 6 CS 11.2636 die hiergegen gerichtete Beschwerde zurück.

    Im Übrigen können Beitragspflichtige nicht mit Aussicht auf Erfolg geltend machen, die Gemeinde habe Fördermittel zur Deckung ihres Eigenanteils erhalten, dieser Eigenanteil erreiche faktisch aber nicht die in der Satzung vorgegebene Höhe und folglich sei ein auf dieser Grundlage ergangener Bescheid in der entsprechenden Höhe rechtswidrig (BayVGH v. 23. Mai 2012 Az. 6 CS 11.2636 Rd.Nr. 20).

  • VGH Bayern, 17.02.2016 - 6 ZB 14.1871

    Straßenausbaubeitrag - Berücksichtigungsfähige Kosten bei gleichzeitiger

    Nach der grundsätzlich maßgeblichen natürlichen Betrachtungsweise ist - vorbehaltlich spezifischer ausbaubeitragsrechtlicher Besonderheiten (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 6 CS 11.2636 - juris Rn. 9) - auch insoweit ausschlaggebend abzustellen auf den Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln.
  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 6 ZB 13.577

    Straßenausbaubeitrag; Kostenspaltung; beitragsfähiger Aufwand (Erforderlichkeit);

    Das wäre nur bei solchen Zuwendungen der Fall, die ihrer Zweckbestimmung nach nicht allein den Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand (vgl. Art. 5 Abs. 3 KAG und § 7 ABS) reduzieren, sondern - auch - den Beitragspflichtigen zugutekommen, also zugleich den Anliegeranteil senken sollen (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 6 CS 11.2636 - juris - Rn. 20; im Einzelnen Driehaus in Driehaus , Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 383 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 6 ZB 13.467

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße; Einrichtung; natürliche

    Von diesem Grundsatz der natürlichen Betrachtungsweise können jedoch spezifisch ausbaubeitragsrechtliche Umstände eine Ausnahme verlangen (BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 6 ZB 09.2308 - juris Rn. 5; B.v. 23.5.2012 - 6 CS 11.2636 - juris Rn. 9; B.v. 30.1.2014 - 6 ZB 13.1011 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 6 ZB 13.431

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße; beschränkt öffentlicher Weg

    Selbst wenn das nach dem äußeren Erscheinungsbild angenommen werden könnte, stehen einer solchen Betrachtung zwingend mehrere rechtliche Umstände entgegen, die eine Ausnahme von der grundsätzlich maßgeblichen natürlichen Betrachtungsweise verlangen (dazu BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 6 ZB 13.1011 - juris Rn. 4, B.v. 23.5.2012 - 6 CS 11.2636 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.07.2018 - 6 ZB 18.493

    Stichstraße als selbständige Einrichtung im beitragsrechtlichen Sinn

    Ob eine Stichstraße (Sackgasse) schon eine selbstständige Ortsstraße bildet oder noch ein lediglich unselbstständiges "Anhängsel" und damit einen Bestandteil der (Haupt-)Straße, von der sie abzweigt, bestimmt sich grundsätzlich - vorbehaltlich spezifischer, hier nicht in Rede stehender ausbaubeitragsrechtlicher Besonderheiten (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 6 CS 11.2636 - juris Rn. 9) - nach dem Gesamteindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Verkehrseinrichtung vermitteln.
  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.136

    Straßenausbaubeitrag und Dauer der beitragsfähigen Maßnahme

    Bei einer solchen Fallgestaltung handelt es sich ausbaubeitragsrechtlich um zwei selbstständige Einrichtungen, auch wenn sie nach ihrem Erscheinungsbild als einheitliche Anlage erscheinen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2009 - 6 ZB 07.2228 - juris Rn. 4; B.v. 8.4.2010 - 6 ZB 09.2308 - juris Rn. 5; B.v. 23.5.2012 - 6 CS 11.2636 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 6 ZB 13.1011

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Einrichtung; Mehrfachbegründung;

    In einer solchen Fallgestaltung handelt es sich ausbaubeitragsrechtlich um zwei selbständige Einrichtungen, auch wenn sie nach ihrem Erscheinungsbild als eine einzelne Anlage erscheinen (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2009 - 6 ZB 07.2228 - juris Rn. 4; B.v. 8.4.2010 - 6 ZB 09.2308 - juris Rn. 5; B.v. 23.5.2012 - 6 CS 11.2636 - juris Rn. 9).
  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137

    Allgemeine Beitragspflicht zur Kostendeckung öffentlicher Einrichtungen

  • VG Würzburg, 07.12.2017 - W 3 K 16.428

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf den

  • VG Würzburg, 13.03.2013 - W 2 K 11.1030

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Untere Hauptstraße Thüngersheim; Keine

  • VG Würzburg, 17.03.2016 - W 3 K 14.1367

    Beitragsfähige Straßenausbaumaßnahme

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1281

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für Grundstück

  • VG Bayreuth, 14.05.2014 - B 4 K 13.371

    Straßenausbaubeitrag; wirksame Satzung, Tiefenbegrenzung, tatsächlich vorhandene

  • VG Würzburg, 21.01.2016 - W 3 K 14.1045

    Straßenausbaubeitragsbescheid und natürliche Betrachtungsweise der Ausbaumaßnahme

  • VG Würzburg, 30.07.2015 - W 3 K 14.787

    Teilweise rechtswidriger Straßenausbaubeitragsbescheid

  • VG Würzburg, 12.03.2015 - W 3 K 13.1283

    Konsolidierte Satzung

  • VG Bayreuth, 16.04.2014 - B 4 K 13.293

    Ernennung, Verbesserung einer Ortsstraße; verkehrsberuhigter Bereich;

  • VG Würzburg, 08.02.2018 - W 3 K 16.632

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen

  • VG Würzburg, 08.02.2018 - W 3 K 15.729

    Straßenausbaubeitrag und Gegenstand einer beitragsfähigen Ausbaumaßnahme

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht